Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 41750
Firma: GIP Fonds-Service GmbH
Sitz: Trier
Adresse: Ostallee 55, 54290 Trier
Veränderungen
HRB 41750: GIP Fonds-Service GmbH, Trier, Ostallee 55, 54290 Trier. Änderung der...
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HRB 41750: GIP Fonds-Service GmbH, Trier, Ostallee 55, 54290 Trier. Die Gesellsc...
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HRB 41750: GIP Fonds-Service GmbH, Trier, Ostallee 55, 54290 Trier. Die Gesellsc...
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GIP Fonds-Service GmbH, Trier, Nikolaus-Koch-Platz 4, 54290 Trier. Änderung der ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.08.2011 22:00:00
GIP Fonds-Service GmbH, Trier, Nikolaus-Koch-Platz 4, 54290 Trier. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2011. Geschäftsanschrift: Nikolaus-Koch-Platz 4, 54290 Trier. Gegenstand: Das Halten von Beteiligungen sowie das Halten von Bertriebsvermögen für Vermögensanlagen aller Art und der Vertriebs- und Marketingservice sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, über Darlehen, von Versicherungen aller Art, über den Erwerb, von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauschert, Edgar, Ayl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "GIP Haus der Berater AG", Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 4474) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.04.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bauschert, Edgar aus Ayl