Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 41632
Firma: ikfe CRO GmbH
Sitz: Mainz
Adresse: Bahnhofstraße 8a, 55116 Mainz
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ikfe CRO GmbH, Mainz, Bahnhofstraße 8a, 55116 Mainz. Von Amts wegen eingetragen:...
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ikfe CRO GmbH, Mainz, Bahnhofstraße 8a, 55116 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer:...
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ikfe CRO GmbH, Mainz, Bahnhofstraße 8a, 55116 Mainz. Prokura erloschen: Schmetz,...
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ikfe CRO GmbH, Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 6-8, 55116 Mainz. Änderung der Geschäf...
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ikfe CRO GmbH, Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 6-8, 55116 Mainz.Geschäftsanschrift: E...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2008 12:00:00
ikfe CRO GmbH, Mainz (Parcusstraße 8, 55116 Mainz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008. Gegenstand: Dienstleistungen im Bereich der Planung, Organisation, behördlichen Genehmigungs-/Bewertungsverfahren und/oder Durchführung von Forschungsprojekten mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und/oder epidemiologischen Methoden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Professor Dr.med. Pfützner, Andreas, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der IKFE Institut für klinische Forschung und Entwicklung GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 6522 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2008. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.