Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 41585
Firma: Vogelei GmbH
Sitz: Wiesbaden
Adresse: Lindenthaler Hof 1, 65207 Wiesbaden
Löschungen
HRB 41585: Vogelei GmbH, Alzey, Otto-Lilienthal-Straße 2, 55232 Alzey. Neuer Sit...
Veränderungen
Vogelei GmbH, Gau-Odernheim, Mainzer Str. 108, 55239 Gau-Odernheim. Die Gesellsc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2008 22:00:00
Vogelei GmbH, Gau-Odernheim (Mainzer Str. 108, 55239 Gau-Odernheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2008. Gegenstand: Die Ausstattung von Events sowie die Vermietung und der Verkauf von Event-Equipment. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogelei, Markus, Gau-Odernheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Markus Vogelei, Gau-Odernheim unter der Firma Vogelei e.K. in Gau-Odernheim (Amtsgericht Mainz - HRA 40538) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.07.2008. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vogelei, Markus aus Gau-Odernheim