Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 41345
Firma: Pro Eifel Energies GmbH
Sitz: Daun
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HRB 41345: Pro Eifel Energies GmbH, Daun, Julius-Saxler-Straße 3, 54550 Daun. Ni...
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HRB 41345:Pro Eifel Energies GmbH, Daun, Julius-Saxler-Straße 3, 54550 Daun.Prok...
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Pro Eifel Energies GmbH, Daun, Julius-Saxler-Straße 3, 54550 Daun.Nicht mehr Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.07.2010 12:00:00
Pro Eifel Energies GmbH, Daun, Julius-Saxler-Straße 3, 54550 Daun.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der P.R.O. Eifel Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Daun (Amtsgericht Wittlich, HRB 12488) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geschäftsanschrift: Julius-Saxler-Straße 3, 54550 Daun. Die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen für folgende Zwecke: 1) Öl- bzw. Energieersatz, für Heizzwecke und Stromerzeugung 2) Herstellung von Baumaterialien, wie Isolierpappe, etc. 3) Herstellung von Gebrauchsgegenständen aus Miscanthus und Miscanthus- Mischungen (Miscanthus-Granulat mit verschiedenen Kunststoffen). Unternehmensgegenstand kann auch Anbau und Ernte von Energiepflanzen sowie der Betrieb von Heiz-, Gas- und Elektroanlagen auf Basis dieser nachwachsenden Rohstoffe für Dritte sein. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Doeppes, Hans-Peter, Daun, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Doeppes, Hans-Peter aus Daun