Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 40738
Firma: Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun, Prüm
Sitz: Gerolstein
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HRB 40738: Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun, Pr...
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Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun, Prüm, Gerolst...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2008 12:00:00
Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun, Prüm, Gerolstein (Vulkanring 7, 54568 Gerolstein). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2008. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Behindertenhilfe durch die Unterhaltung und den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen zur Sicherung behinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft sowie von Einrichtungen der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie sowie ihrer Nebeneinrichtungen und Wohnstätten. Die Werkstätten bieten Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Die Befähigung zu einer sinnvollen Tätigkeit hat nicht zuletzt zum Ziel die Persönlichkeitseinschätzung zu stärken und zu höherer Lebenszufriedenheit zu führen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Niesen, Ferdinand, Schwirzheim, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lebenshilfen Daun-Bitburg-Prüm OHG, Gerolstein (Amtsgericht Wittlich HRA 40308) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Niesen, Ferdinand aus Schwirzheim