Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 40067
Firma: Freiherr von Maltzansche Weinkellerei GmbH
Sitz: Bingen am Rhein
Veränderungen
Freiherr von Maltzansche Weinkellerei GmbH, Trittenheim (Am Ockenheimer Graben 3...
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Freiherr von Maltzansche Weinkellerei GmbH, Trittenheim (Olkstraße 13, 54349 Tri...
Veränderungen
Freiherr von Maltzansche Weinkellerei GmbH, Trittenheim (Olkstraße 13, 54349 Tri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2005 15:34:00
Freiherr von Maltzansche Weinkellerei GmbH, Trittenheim (Olkstraße 13, 54349 Trittenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: 23.02.2005. Betrieb einer Weinkellerei nebst Weineinkauf und Weinkommission, der Im- und Export von Weinen, sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte. 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berktold, Hans Werner, Traben-Trarbach, *XX.XX.XXXX; Schritz, Nikolaus Alfons Max, Bingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Freiherr von Maltzansche Weinkellerei GmbH & Co.KG, Trittenheim (Amtsgericht Wittlich, HRA 20673) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Personen: Berktold, Hans Werner aus Traben-Trarbach,
Schritz, Nikolaus Alfons Max aus Bingen