Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kaiserslautern zum Aktenzeichen HRB 33093
Firma: wiwi family GmbH
Sitz: Gerbach
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.01.2021 20:05:00
HRB 33093: wiwi family GmbH, Gerbach, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2020. Geschäftsanschrift: Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an der wiwi-consult Unternehmensgruppe, insbesondere auch die Beteiligung als Kommanditistin an der wiwi-consult GmbH & Co. KG. Weiter der eigene Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie betreiben sowie das Halten sonstiger Beteiligungen an Gesellschaften mit dem Ziel der Förderung von erneuerbaren Energien. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Willenbacher, Norbert, Kirchheimbolanden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der wiwi family GmbH & Co. KG, Gerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30705) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.