Veröffentlichungen vom Amtsgericht Zweibrücken zum Aktenzeichen HRB 32375
Firma: MKS Sport 5 GmbH
Sitz: Zweibrücken
Adresse: Etzelweg 252, 66482 Zweibrücken
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HRB 32375: MKS Sport 5 GmbH, Zweibrücken, Etzelweg 252, 66482 Zweibrücken. Proku...
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HRB 32375: MKS Sport 5 GmbH, Zweibrücken, Etzelweg 252, 66482 Zweibrücken. Nicht...
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HRB 32375: MKS Sport 5 GmbH, Zweibrücken, Etzelweg 252, 66482 Zweibrücken. Mit d...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.10.2020 20:05:00
HRB 32375: MKS Sport 5 GmbH, Zweibrücken, Etzelweg 252, 66482 Zweibrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2020. Geschäftsanschrift: Etzelweg 252, 66482 Zweibrücken. Gegenstand: Betrieb von Fitnesscentern, Wellness-Anlagen, Sonnenstudios und gastronomischen Betrieben sowie Handel mit Sportartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Christian Michael, Trier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MKS 5 Sport GmbH & Co. KG, Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken HRA 30522) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Müller, Christian Michael aus Trier