Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 3212
Firma: Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe - Glas Keramik GmbH
Sitz: Höhr-Grenzhausen
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HRB 3212: Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe - Glas Keramik GmbH, Hö...
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Veröffentlichung vom 04.02.2015 20:05:00
HRB 3212:Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe - Glas Keramik GmbH, Höhr-Grenzhausen, Heinrich-Meister-Strasse 2, 56203 Höhr-Grenzhausen.In der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2014 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert und insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Errichtung und der Betrieb eines grundsätzlich anwendungsorientierten Forschungsinstituts. Das Institut soll auf dem Gebiet Anorganischer Roh- und Werkstoffe, wie z. B. Glas - Keramik, Projekte durchführen und die im Rahmen der Projektdurchführung anfallenden wissenschaftlichen Fragestellungen ermitteln, vorliegende Ergebnisse recherchieren oder entsprechende Forschungs- vorhaben initiieren und Forschungsergebnisse selbst erarbeiten sowie das in diesem Zusammenhang gefundene Know-how durch geeignete Transfermaßnahmen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Dies umfasst die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich der Fertigungstechnologie, der Rohstoffaufbereitung bis hin zur Endbearbeitung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam oder durch eine Geschäftsführerin/ Geschäftsführer gemeinsam mit einer Prokuristin/ einem Prokuristen vertreten.Veränderungen
Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe - Glas Keramik GmbH, Höhr-Grenzha...
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