Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landau zum Aktenzeichen HRB 31750
Firma: GeRo Vivere! Frankfurt GmbH
Sitz: Bellheim
Adresse: Mittlere Ortsstraße 79, 76761 Rülzheim
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HRB 31750: GeRo Vivere! Frankfurt GmbH, Bellheim, Mittlere Ortsstraße 79, 76761 ...
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HRB 31750: GeRo Vivere! Frankfurt GmbH, Bellheim, Waldstückerring 6, 76756 Bellh...
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HRB 31750: GeRo Vivere! Frankfurt GmbH, Bellheim, Waldstückerring 6, 76756 Bellh...
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HRB 31750:GeRo Vivere! Frankfurt GmbH, Bellheim, Waldstückerring 6, 76756 Bellhe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2015 20:05:00
HRB 31750:GeRo Vivere! Frankfurt GmbH, Bellheim, Waldstückerring 6, 76756 Bellheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Waldstückerring 6, 76756 Bellheim. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung und die Veräußerung und sonstige Verwertung eigenen Grundbesitzes. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand beteiligen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bacher, Sabine, Grebenhain, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GeRo Vivere! Frankfurt GmbH & Co. KG, Bellheim (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30404) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bacher, Sabine aus Grebenhain