Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kaiserslautern zum Aktenzeichen HRB 31539
Firma: PRE Real Estate Management GmbH
Sitz: Kaiserslautern
Adresse: Brüsseler Straße 6, 67657 Kaiserslautern
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HRB 31539: PRE Real Estate Management GmbH, Kaiserslautern, Brüsseler Straße 6, ...
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HRB 31539: PRE Real Estate Management GmbH, Kaiserslautern, Europaallee 6, 67657...
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PREM GmbH, Kaiserslautern, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Die Gesellschaft...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2013 12:00:00
PREM GmbH, Kaiserslautern, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2013. Geschäftsanschrift: Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigener und fremder Immobilien, auch solcher, die zum Firmenverbund der PRE GmbH mit dem Sitz in Kaiserslautern gehören. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fallot-Burghardt, Willi Alfred, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX; Höhn, Hans, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX; Pfaff, Gunther, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX; Wenk, Michael, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung des Vermögensteiles "Teilbetrieb Immobilienverwaltung" der PRE Real Estate Management GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3757) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fallot-Burghardt, Willi Alfred aus Kaiserslautern,
Höhn, Hans aus Kaiserslautern,
Pfaff, Gunther aus Kaiserslautern,
Wenk, Michael aus Kaiserslautern