Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landau zum Aktenzeichen HRB 31472
Firma: GfW Gesellschaft für Wohnungsprivatisierung mbH
Sitz: Rhodt unter Rietburg
Adresse: Theresienstraße 45, 76835 Rhodt unter Rietburg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 16.07.2020 20:05:00
HRB 31472: Theresienhof, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Rhodt unter Rietburg, Theresienstraße 45, 76835 Rhodt unter Rietburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 28.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GfW Verwaltungsgesellschaft mbH, Rhodt unter Rietburg (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31477) beschlossen. Geändert, nun: GfW Gesellschaft für Wohnungsprivatisierung mbH. Geändert, nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit eines Immobilienmaklers (§ 34 c Abs. 1 Ziffer 1 GewO) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche erwerben, als persönlich haftende Gesellschafterin die Geschäftsführung in solchen Unternehmen übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann außerdem alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 28.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Innetsberger, Sandra, Rhodt unter Rietburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2020 mit Nachtrag vom 20.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2020 mit Nachtrag vom 20.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2020 mit Nachtrag vom 20.05.2020 mit der GfW Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rhodt unter Rietburg (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31477) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
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