Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kaiserslautern zum Aktenzeichen HRB 31215
Firma: Parken in Kirchheimbolanden GmbH
Sitz: Kirchheimbolanden
Veränderungen
HRB 31215: Parken in Kirchheimbolanden GmbH, Kirchheimbolanden, Gasstraße 4, 672...
Veränderungen
HRB 31215: Parken in Kirchheimbolanden GmbH, Kirchheimbolanden, Gasstraße 4, 672...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.12.2011 12:00:00
Parken in Kirchheimbolanden GmbH, Kirchheimbolanden, Gasstraße 4, 67292 Kirchheimbolanden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Gasstraße 4, 67292 Kirchheimbolanden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Parkeinrichtungen und Parkhäusern in Kirchheimbolanden mit allen damit verbundenen Tätigkeiten, die Gründung und der Betrieb anderer wirtschaftlicher Unternehmen der Stadt Kirchheimbolanden sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lederle, Stefan Robert, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der e-rp GmbH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz HRB 31106 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lederle, Stefan Robert aus Bad Kreuznach