Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 31119
Firma: Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mit beschränkter Haftung (GBS)
Sitz: Gerolsheim
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 24.10.2005 11:22:00
AbfalIbeseitigungsgesellschaft mbH (ABG), Gerolsheim (Sonderabfalldeponie, 67229 Gerolsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1, 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung von § 8 des Gesellschaftsvertrages (Geschäftsführung, Vertretung) und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mit beschränkter Haftung (GBS). Neuer Unternehmensgegenstand: Der Unternehmenszweck besteht im Betrieb zum Zwecke der Schließung einschließlich der Herstellung der Oberflächenabdichtung und der Durchführung der Nachsorge der Sonderabfalldeponie Gerolsheim und der geordneten Ablagerung von Abfällen nach Maßgabe derjeweils geltenden Abfallgesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen auf dieser Sonderabfalldeponie in den Grenzen des Genehmigungsbescheides, einschließlich der zwischenzeitlichen Ergänzungen. Die Gesellschaft kann neben der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 (1) Geschäfte betreiben, die sich im Zusammenhang mit ihrer eigentlichen Tätigkeit ergeben. Der Geschäftsbereich der Gesellschaft ist grundsätzlich das Gebiet von Rheinland-Pfalz. Die Gesellschaft kann auch Abfälle nach Abs. 1, die außerhalb dieses Gebietes angefallen sind, deponieren, wenn dies aus Gründen der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2005 mit der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mit beschränkter Haftung (GBS) mit Sitz in Gerolsheim (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRB 31556) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.