Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 31106
Firma: e-rp GmbH
Sitz: Alzey
Löschungen
HRB 31106: e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Mit Eintragung des Fo...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 31106: e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Die Gesellschaft hat ...
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HRB 31106: e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Nach Änderung der bes...
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HRB 31106:e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey.Besondere Vertretungsbe...
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e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vo...
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e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vo...
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e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Prokura erloschen: Knobloch, Chr...
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e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Nicht mehr Geschäftsführer: Lede...
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e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Bestellt als Geschäftsführer: Dr...
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e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Die Ausgliederung ist mit der Ei...
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e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Die Gesellschaft hat nach Maßgab...
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Veröffentlichung vom 17.11.2011 12:00:00
e-rp GmbH, Alzey, Gartenstraße 22, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der Parkhaus und Stadthalle GmbH Kirchheimbolanden mit Sitz in Kirchheimbolanden (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 12138) beschlossen. Neues Stammkapital: 9.665.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 einen Teil des Vermögens ("Parkhausbetrieb") der Parkhaus und Stadthalle GmbH Kirchheimbolanden mit Sitz in Kirchheimbolanden (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 12138) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Energie- und Wasserversorgungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alzey, Gar...
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