Veröffentlichungen vom Amtsgericht Zweibrücken zum Aktenzeichen HRB 30941
Firma: RASSZ Holding GmbH
Sitz: Sembach
Adresse: Ross-Straße 6, 67681 Sembach
Löschungen
HRB 30941: RASSZ Holding GmbH, Kindsbach, Kaiserstraße 165, 66862 Kindsbach. Neu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.07.2012 12:00:00
RASSZ Holding GmbH, Kindsbach, Kaiserstraße 165, 66862 Kindsbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2008 mit Änderung vom 15.05.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Sembach (bisher Amtsgericht Kaiserslautern HRB 30481) nach Kindsbach und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 165, 66862 Kindsbach. Gegenstand: Erwerb sowie wirtschaftliche Nutzung und Verwaltung von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Durchführung von Beratungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ross, Stephen Gerald, Kindsbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 und der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2012 mit der SGR Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kindsbach (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 30660) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ross, Stephen Gerald aus Kindsbach