Veröffentlichungen vom Amtsgericht Zweibrücken zum Aktenzeichen HRB 30727
Firma: Rettenmeier Holzindustrie Ramstein GmbH
Sitz: Ramstein-Miesenbach
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HRB 30727: Rettenmeier Holzindustrie Ramstein GmbH, Ramstein-Miesenbach, Industr...
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Rettenmeier Holzindustrie Ramstein GmbH, Ramstein-Miesenbach, Industriestr. 1, 6...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.01.2011 22:00:00
Rettenmeier Holzindustrie Ramstein GmbH, Ramstein-Miesenbach, Industriestr. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2010. Geschäftsanschrift: Industriestr. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von sowie Handel mit Rohholz, Schnittholz, Holzprodukten und Holzwerkstoffen sowie Produktion von Energie aus Holz und Biomasse. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reuschl, Ernst, Pösing, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rettenmeier Holzindustrie GmbH & Co KG, Ramstein-Miesenbach, (Amtsgericht Zweibrücken, HRA 30087) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2010. Mit der Rettenmeier Holding AG mit dem Sitz in Wilburgstetten (Amtsgericht Ansbach, HRB 3398) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Reuschl, Ernst aus Pösing