Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kaiserslautern zum Aktenzeichen HRB 30545
Firma: BORAPA Ingenieurgesellschaft mbH
Sitz: Kaiserslautern
Adresse: Luxemburger Straße 1-3, 67657 Kaiserslautern
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HRB 30545: BORAPA Ingenieurgesellschaft mbH, Kaiserslautern, Luxemburger Straße ...
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BORAPA Ingenieurgesellschaft mbH, Kaiserslautern, Stelzenberger Weg 5, 67661 Kai...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.10.2008 12:00:00
BORAPA Ingenieurgesellschaft mbH, Kaiserslautern (Stelzenberger Weg 5, 67661 Kaiserslautern). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2008. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinschaftliche Erbringung von Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens, vorwiegend die Erstellung von statischen und konstruktiven Ausführungsunterlagen, die Erstellung von Gutachten sowie die Unterstützung der Gesellschafter, die Prüfingenieure für Baustatik sind, bei der Abwicklung von Prüfaufträgen. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Donauer, Franz-Josef, Ramstein-Miesenbach, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr.-Ing. Kurz, Wolfgang, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr.-Ing. Schnell, Jürgen, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX; Dr.-Ing. Wörner, Rolf, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bode, Ramm und Partner, Bauingenieure Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Zweibrücken PR 30031) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Ing. Donauer, Franz-Josef aus Ramstein-Miesenbach,
Dr.-Ing. Wörner, Rolf aus Kaiserslautern,
Prof. Dr.-Ing. Kurz, Wolfgang aus Kaiserslautern,
Prof. Dr.-Ing. Schnell, Jürgen aus Seeheim-Jugenheim