Veröffentlichungen vom Amtsgericht Zweibrücken zum Aktenzeichen HRB 30532
Firma: MTM Golf GmbH
Sitz: Zweibrücken
Adresse: Amerikastraße 15, 66482 Zweibrücken
Löschungen von Amts wegen
HRB 30532: MTM Golf GmbH, Zweibrücken, Amerikastraße 15, 66482 Zweibrücken. Die ...
Löschungsankündigungen
HRB 30532: MTM Golf GmbH, Zweibrücken, Amerikastraße 15, 66482 Zweibrücken. Das ...
Veränderungen
HRB 30532: MTM Golf GmbH, Zweibrücken, Amerikastraße 15, 66482 Zweibrücken. Von ...
Veränderungen
MTM Golf GmbH, Zweibrücken, Amerikastraße 15, 66482 Zweibrücken. Die Gesellschaf...
Veränderungen
MTM Golf GmbH, Zweibrücken, Amerikastraße 15, 66482 Zweibrücken. Nicht mehr Gesc...
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MTM Golf GmbH, Pirmasens, Hanfstraße 12, 66955 Pirmasens. Die Gesellschaftervers...
Veränderungen
MTM Golf GmbH, Pirmasens, Hanfstraße 12, 66955 Pirmasens.Die Gesellschafterversa...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.09.2009 12:00:00
MTM Golf GmbH, Pirmasens, Hanfstraße 12, 66955 Pirmasens.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2009. Geschäftsanschrift: Hanfstraße 12, 66955 Pirmasens. Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Golfartikeln, insbesondere Golfschlägern, die Durchführung von Schulungen und die Entwicklung von Lehrkonzepten im Bereich des Golfsports. Stammkapital: 26.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bird, Darran, Pirmasens, *XX.XX.XXXX; Brunner, Christian, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Morris, Jody, Blieskastel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MTM Golf OHG, Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRA 30261) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bird, Darran aus Pirmasens,
Brunner, Christian aus Nürnberg,
Morris, Jody aus Blieskastel