Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kaiserslautern zum Aktenzeichen HRB 30383
Firma: POLY-TECH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Sembach
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POLY-TECH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sembach, Gewerbepark 3,...
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POLY-TECH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sembach, Gewerbepark 3,...
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POLY-TECH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sembach, (Gewerbepark 3...
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POLY-TECH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sembach, (Gewerbepark 3...
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Veröffentlichung vom 31.10.2008 12:00:00
POLY-TECH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sembach (Gewerbepark 3, 67681 Sembach). Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Spaltung mit der POLY-TECH Gesellschaft mit beschräkter Haftung (AG Kaiserslautern HRB 3306) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Heinrich, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX; Stauch, Stefan, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2008 Teile des Vermögens der POLY-TECH GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (AG Kaiserslautern HRB 3306) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Graf, Heinrich aus Kaiserslautern,
Stauch, Stefan aus KaiserslauternNeueintragungen
POLY-TECH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sembach (Gewerbepark II...