Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landau zum Aktenzeichen HRB 30240
Firma: Zollheisel GmbH
Sitz: Schweigen-Rechtenbach
Adresse: An der Schmalwiese 2, 76889 Schweigen-Rechtenbach
Veränderungen
HRB 30240: Zollheisel GmbH, Schweigen-Rechtenbach, An der Schmalwiese 2, 76889 S...
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HRB 30240: Zollheisel GmbH, Schweigen-Rechtenbach, An der Schmalwiese 2, 76889 S...
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Zollheisel GmbH, Schweigen-Rechtenbach, Weinstraße 2, 76889 Schweigen-Rechtenbac...
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Zollheisel GmbH, Schweigen-Rechtenbach (Weinstraße 2, 76889 Schweigen-Rechtenbac...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2007 09:29:00
Zollheisel GmbH, Schweigen-Rechtenbach (Weinstraße 2, 76889 Schweigen-Rechtenbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 22.06.2007. Gegenstand: Der Betrieb eines Kiosks mit - dem Verkauf von Tabakwaren, Zeitschriften, Blumen, Lebensmitteln, - der Erbringung von Kopierleistungen, - einer Toto-Lotto-Annahmestelle, - gastronomischem Angebot einschließlich der Herstellung und dem Verkauf von Speiseeis. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lindner, Andreas, Wissembourg/Frankreich, *XX.XX.XXXX; Quinte, Andreas, Lauterbourg/Frankreich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kiosk Zollheisel oHG, Schweigen-Rechtenbach (Amtsgericht Landau in der Pfalz HR A 30108) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lindner, Andreas aus Wissembourg/Frankreich,
Quinte, Andreas aus Lauterbourg/Frankreich