Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kaiserslautern zum Aktenzeichen HRB 30200
Firma: Libelle Wasserkraft und Vermietung GmbH
Sitz: Bischheim
Adresse: Kupfermühle, 67294 Bischheim
Veränderungen
HRB 30200: Libelle Wasserkraft und Vermietung GmbH, Bischheim, Kupfermühle, 6729...
Veränderungen
Libelle Wasserkraft und Vermietung GmbH, Bischheim (Kupfermühle, 67294 Bischheim...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.01.2007 07:45:00
Libelle Wasserkraft und Vermietung GmbH, Bischheim (Kupfermühle, 67294 Bischheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2006. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist - Betrieb von Wasserkraftwerken, - Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bindewald, Erhard Hans, Bischheim, *XX.XX.XXXX; Bindewald, Karl Heinz, Bischheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Alsleben (AG Stendal, HRB 10406), nämlich der Unternehmensteile "Wasserkraftwerk Alsleben", "Wasserkraftwerk Rochlitz" und "Immobilie Coppistraße, Berlin", nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 19 Absatz 3, 125 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bindewald, Erhard Hans aus Bischheim,
Bindewald, Karl Heinz aus Bischheim