Veröffentlichungen vom Amtsgericht Zweibrücken zum Aktenzeichen HRB 30040
Firma: thinXXS Microtechnology AG
Sitz: Zweibrücken
Adresse: Amerikastr. 21, 66482 Zweibrücken
Löschungen
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Veröffentlichung vom 20.01.2006 08:02:00
thinXXS Microtechnology AG, Zweibrücken (Amerikastr. 21, 66482 Zweibrücken). Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.12.2005. thinXXS Microtechnology AG. Zweibrücken. Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von mikrotechnischen Komponenten und Systemen vorzugsweise aus Kunststoff. 156.800,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Hartmann, Hans-Joachim, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Dr. Weber, Lutz, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "thinnXXS GmbH", Zweibrücken (HR B 1760) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2005. Die Hauptversammlung vom 07.12.2005 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 78.400,- Euro beschlossen. Mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 6566) als herrschendem Unternehmen ist am 02./03.04.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 250.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 6566) als herrschendem Unternehmen ist am 24.09.2004 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 100.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der S-Innovations-Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH in Mainz als herrschendem Unternehmen ist am 02./03.04.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 250.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der VcR Ventur-Capital Rheinhessen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz als herrschendem Unternehmen ist am 02./08.04.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 250.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mit beschränkter Haftung (WFT) in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 5625) als herrschendem Unternehmen ist am 02./03.04.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 250.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn als herrschendem Unternehmen ist am 15.05./27.06.2001 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind1.400.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn als herrschendem Unternehmen ist am 13.04./21.06.2004 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom07.12.2005 zugestimmt. Es sind 100.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn als herrschendem Unternehmen ist am 29.09./19.10.2004 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom07.12.2005 zugestimmt. Es sind 500.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 156.800 auf den Namen lautender Stückaktien zu je 1,00 Euro. Die Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: Dr. Hans-Joachim Hartmann, Wiesbaden, Dr. Lutz Weber, Zweibrücken, PRICAP Venture Partners AG Hamburg, Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mit beschränkter Haftung (WFT), Mainz FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmenbeteiligungsgesellschaft mbH, Mainz, GAM GmbH Management Consulting, Unterhaching und thinXXS Microtechnology AG, Zweibrücken. Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrates sind bestellt: 1) Wolfgang Biedermann, Kaufmann, 20144 Hamburg 2) Ingolf Klammer, Unternehmensberater, 68259 Mannheim 3) Jörg Mahlmann, Rechtsanwalt/Steuerberater, 22607 Hamburg. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie des Gründungsprüfers können bei dem Amtsgericht -Registergericht- Zweibrücken eingesehen werden. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Im übrigen wird auf den Umwandlungsbeschluss vom 07.12.2005 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hartmann, Hans-Joachim aus Wiesbaden,
Dr. Weber, Lutz aus Zweibrücken