Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 2912
Firma: MBR Pro Umwelt GmbH
Sitz: Simmern/Hunsrück
Veränderungen
HRB 2912: MR Hunsrück GmbH, Simmern/Hunsrück, Johann-Philipp-Reis-Straße 5, 5546...
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Veröffentlichung vom 20.07.2020 20:06:00
HRB 2912: MBR Pro Umwelt GmbH, Simmern/Hunsrück, Johann-Philipp-Reis-Straße 5, 55469 Simmern/Hunsrück. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, sowie eine Änderung in § 2 und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: MR Hunsrück GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung kommunaler Verwertungsarbeiten, die Kompostierung von Grüngut, die Vermittlung von Entsorgungsleistungen, die Vermittlung und Ausbringung von Klärschlamm und Gülle, die Führung des Klärschlammbuches, die Landschaftspflege von Naturschutzgebieten, landespflegerische und Kommunalarbeiten sowie die Organisation von Bodenproben, der Betrieb einer Holzhackschnitzelherstellung samt Produktvermarktung, die Durchführung von Winterdiensten, die Durchführung zertifizierter Containerdienste sowie anderer Transportleistungen, die Energieproduktion sowie der Betrieb einer Annahmestelle für Elektroaltgeräte. Die Gesellschaft vermietet und vermittelt des weiteren landwirtschaftliche Maschinen und erbringt landwirtschaftliche Beratungsleistungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2020 mit der MR Dienstleistung GmbH mit Sitz in Birkenfeld (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 22759) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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