Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 27323
Firma: SPIE Pulte GmbH
Sitz: Heiligenroth
Adresse: Obere Illbach 2-4, 56412 Heiligenroth
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HRB 27323: SPIE Pulte GmbH, Heiligenroth, Obere Illbach 2-4, 56412 Heiligenroth....
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2020 20:05:00
HRB 27323: SPIE Pulte GmbH, Heiligenroth, Obere Illbach 2-4, 56412 Heiligenroth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2020. Geschäftsanschrift: Obere Illbach 2-4, 56412 Heiligenroth. Gegenstand: Die Beratung für und die Planung, Errichtung und Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen. Dies umfasst unter anderem die Bereiche Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, Telekommunikationssysteme, Netzwerktechnik, IT-Dienstleistungen sowie die Gestellung von Personal für diese Bereiche, außerdem auch den Handel und die Herstellung von elektronischen Industrieerzeugnissen. Stammkapital: 125.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frisorger, Paul, Dreifelden, *XX.XX.XXXX; Helwin, Jens, Gambach, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Wokittel, Andreas, Forchheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SPIE Pulte GmbH & Co. KG, Heiligenroth (Amtsgericht Montabaur, HRA 1042) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frisorger, Paul aus Dreifelden,
Helwin, Jens aus Gambach,
Wokittel, Andreas aus Forchheim