Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kaiserslautern zum Aktenzeichen HRB 2726
Firma: GBK Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Kaiserslautern mbH
Sitz: Kaiserslautern
Löschungen
HRB 2726:GBK Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Kaise...
Veränderungen
GBK Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Kaiserslautern...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 10.03.2006 10:28:00
GBK Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Kaiserslautern mbH, Kaiserslautern (Alleestraße 19-21, 67655 Kaiserslautern). Die Gesellschafterversammlung hat am 17.10.2005, mit Nachtrag vom 27.01.2006, beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 135,41 auf EUR 25.700,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen. Dabei wurden insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Gesellschafter, Stammkapital und Stammeinlagen) und § 17 (Geschäftsführung und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Hilfe für arbeitslose Frauen und Männer einschließlich Sozialhilfeempfänger in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern durch Beschäftigung und Förderung ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig werden eine persönliche und soziale Stabilisierung und die Gewinnung einer persönlichen Perspektive angestrebt. Die Gesellschaft hat insbesondere die Aufgabe, Angebote für Personen zu entwickeln, die mittelbar oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit infolge des Truppenabbaus betroffen sind. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch a) Beschäftigung, b) Qualifizierung, c) sozialpädagogische Begleitung, d) Vorbereitung zur Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. 25.700,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.