Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 26971
Firma: Christoph Quandt Garten- und Landschaftsbau GmbH
Sitz: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veränderungen
HRB 26971: Christoph Quandt Garten- und Landschaftsbau GmbH, Bad Neuenahr-Ahrwei...
Veränderungen
HRB 26971: Christph Quandt Garten- und Landschaftsbau GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweil...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.09.2019 20:06:00
HRB 26971: Christph Quandt Garten- und Landschaftsbau GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Friedrichstraße 14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs und die Durchführung von allen damit in Zusammenhang stehenden Handlungen und Tätigkeiten. 95.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Quandt, Christoph, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Quandt, Julia, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des von Christoph Quandt, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma Christoph Quandt e.K. mit Niederlassung in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz, HRA 22244) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.06.2019. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Christoph Quandt Bad Neuenahr-Ahrweiler aus ,
Quandt, Christoph aus Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Quandt, Julia aus Bad Neuenahr-Ahrweiler