Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 26665
Firma: Pflegedienst Westerwald Markus Forneck GmbH
Sitz: Puderbach
Adresse: Im Bruch 1, 56305 Puderbach
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HRB 26665: aiutanda Westerwald GmbH, Puderbach, Im Bruch 1, 56305 Puderbach. Bes...
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HRB 26665: Pflegedienst Westerwald Markus Forneck GmbH, Puderbach, Im Bruch 1, 5...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.07.2019 20:05:00
HRB 26665: Pflegedienst Westerwald Markus Forneck GmbH, Puderbach, Im Bruch 1, 56305 Puderbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2019. Geschäftsanschrift: Im Bruch 1, 56305 Puderbach. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Kannenbäckerland, 56235 Ransbach-Baumbach, Geschäftsanschrift: Rheinstraße 123, 56235 Ransbach-Baumbach. Gegenstand: Die ambulante und teilstationäre Kranken- und Altenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Forneck, Markus, Asbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Markus Forneck, Asbach, geb. am 16.02.1964 unter der Firma Pflegedienst Westerwald Markus Forneck e.K. in Puderbach (AG Montabaur, HRA 12589) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.05.2019. Die Ausgliederung ist wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Forneck, Markus aus Asbach