Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 25909
Firma: Pfahl Bestattungshaus GmbH
Sitz: Rheinbach
Adresse: Wilhelmstraße 58, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Löschungen
HRB 25909: Pfahl Bestattungshaus GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 58,...
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Veröffentlichung vom 02.10.2019 20:06:00
HRB 25909: Pfahl Bestattungshaus GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 58, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederungen zur Aufnahme des Nöthen Bestattungshaus e.K. in Euskirchen (Amtsgericht Bonn, HRA 7778) und des Metzen Bestattungshaus e.K. in Bad Münstereifel (Amtsgericht Bonn, HRA 7762) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.08.2019 das von dem Einzelkaufmann Ferdinand Pfahl, geb. 26.04.1959, Rheinbach unter der Firma Metzen Bestattungshaus e.K. (Amtsgericht Bonn HRA 7762) in Bad Münstereifel geführte Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.08.2019 das von dem Einzelkaufmann Ferdinand Pfahl, geb. 26.04.1959, Rheinbach unter der Firma Nöthen Bestattungshaus e.K. (Amtsgericht Bonn HRA 7778) in Euskirchen geführte Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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