Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 25869
Firma: CMF JV Invest GmbH
Sitz: Koblenz
Veränderungen
HRB 25869: Forum Pennefeld GmbH, Koblenz, Monbijouplatz 2, 10178 Berlin. Die Ges...
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HRB 25869: Forum Pennefeld GmbH, Koblenz, Monbijouplatz 2, 10178 Berlin. Die Ges...
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HRB 25869: Forum Pennefeld GmbH, Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 28, 56073 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.10.2017 20:05:00
HRB 25869: Forum Pennefeld GmbH, Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 28, 56073 Koblenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Forum Pennefeld GmbH & Co.KG, Koblenz (AG Koblenz; HRA 21734) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2017. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 28, 56073 Koblenz. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere des Forum Pennefeld. Ausdrücklich ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c GewO. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Christian, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fuchs, Christian aus Berlin