Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 25613
Firma: Medithera GmbH
Sitz: Höhn
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.07.2017 20:07:00
HRB 25613: Medithera GmbH, Höhn, Einkaufspark 1, 56462 Höhn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Sitz) sowie in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Darmstadt (bisher Amtsgericht Darmstadt, HRB 87628) nach Höhn, die Änderung der Firma (vorher: Mechatronic Traffic GmbH) und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Einkaufspark 1, 56462 Höhn. Gegenstand: die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Erzeugnissen und Gerätschaften aus eigener, wie auch fremder Herstellung, so z.B. medizinische, Wellness- bzw. Vitalsysteme, die zur gesundheitsfördernden Anwendung im Human- und Veterinärbereich geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Witt, Reiner, Ober-Ramstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mensinger, Karl Wilhelm, Hohenahr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Mechatronic AG mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 9437) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsräger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2017 und der Hauptversammlung des übertragenen Rechtsträgers vom 21.03.2017 mit der Medithera Medizinische Systeme AG mit Sitz in Höhn (Amtsgericht Montabaur, HRB 7629) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mensinger, Karl Wilhelm aus Hohenahr,
Witt, Reiner aus Ober-Ramstadt