Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 25441
Firma: United Internet Investments Holding GmbH
Sitz: Montabaur
Adresse: Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
Löschungen
HRB 25441: United Internet Investments Holding GmbH, Montabaur, Elgendorfer Stra...
Veränderungen
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Veränderungen
HRB 25441: United Internet Investments Holding GmbH, Montabaur, Elgendorfer Stra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.03.2017 20:06:00
HRB 25441: United Internet Investments Holding GmbH, Montabaur, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur. ist die Erbringung von Marketing-, Vertriebs-, Support- und sonstigen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Telekommunikation, der Informationstechnologie einschließlich des Internets sowie der Datenverarbeitung oder verwandten Bereichen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört der Erwerb, das Halten und die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, die in den vorgenannten Geschäftsbereichen tätig sind. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hauschildt, Torsten, Koblenz, *XX.XX.XXXX; Krause, Frank, Kronberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der United Internet Ventues AG, Montabaur (Amtsgericht Montabaur, HRB 23538) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.01.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hauschildt, Torsten aus Koblenz,
Krause, Frank aus Kronberg