Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 24976
Firma: PSI Technics GmbH
Sitz: Urmitz
Veränderungen
HRB 24976: PSI Technics GmbH, Urmitz, Rudolf-Diesel-Straße 21a, 56220 Urmitz. Di...
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HRB 24976: PSI Technics GmbH, Urmitz, Rudolf-Diesel-Straße 21a, 56220 Urmitz. Di...
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HRB 24976: PSI Technics GmbH, Urmitz, Rudolf-Diesel-Straße 21a, 56220 Urmitz. Di...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 23.03.2017 20:05:00
HRB 24976: PSI Technics GmbH, Urmitz, Rudolf-Diesel-Straße 21a, 56220 Urmitz. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Positioning Solutions International Technics Limited mit der PSI Technics GmbH eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt:a) die Positioning Solutions International Technics Limited, eine nach den Gesetzen des vereinigten Königreichs Großbritannien errichtete und bestehende Limited mit dem Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich Großbritannien als übertragende Gesellschaft;b) die PSI Technics GmbH, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in Urmitz als übernehmende Gesellschaft.Die Positioning Solutions International Technics Limited ist eingetragen bei dem Companies House Cardiff unter Companie number 05470848. Die PSI Technics GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 24976.Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern :a) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (PSI Technics GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der PSI Technics GmbH unter deren Geschäftsanschrift 56220 Urmitz, Rudolf-Diese- Straße 21a geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden PSI Technics GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PSI Technics GmbH unter deren Geschäftsanschrift 56220 Urmitz, Rudolf-Diesel-Straße 21a geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die PSI Technics GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.b) Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Positioning Solutions International Technics Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Die Positioning Solutions International Technics Limited hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der PSI Technics GmbH, Herrn Karl-Heinz Förderer, 56220 Urmitz, Rudolf-Diesel-Straße 21 a, angefordert werden.Neueintragungen
HRB 24976: PSI Technics GmbH, Urmitz, Rudolf-Diesel-Straße 21a, 56220 Urmitz. Ge...