Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landau zum Aktenzeichen HRB 2438
Firma: VIDICOM GmbH - Computerintegrierte Produktvisualisierung
Sitz: Landau in der Pfalz
Veränderungen
HRB 2438: vidicom GmbH, Landau in der Pfalz, Im Grein 3, 76829 Landau. Von Amts ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.12.2021 20:05:00
HRB 2438: VIDICOM GmbH - Computerintegrierte Produktvisualisierung, Landau in der Pfalz, Im Grein 3, 76829 Landau. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und die Erhöhung von 51.129,19 Euro um 70, 81 Euro auf 51.200,00 Euro beschlossen. Sodann wurde beschlossen das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der ARMIWA Aktiengesellschaft mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 30298) um 98.800,00 Euro auf 150.000,00 Euro zu erhöhen. Geändert, nun: Neue Firma: vidicom GmbH. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der IT-Technologie, der IT-Integration und des e-business, die Erstellung und Lizensierung von Software, die Durchführung von Schulungsveranstaltungen, die Abwicklung von Handelsgeschäften aller Art, insbesondere der An- und Verkauf von Hard- und Softwareprodukten einschließlich der Vermittlung solcher Geschäfte und der Vermittlung von Finanzierungen, die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte sowie die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstiger hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 mit Nachtrag vom 21.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschaftsversammlung vom 14.12.2021 mit Nachtrag vom 21.12.2021 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2021 mit Nachtrag vom 21.12.2021 mit der ARMIWA Aktiengesellschaft mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 30298) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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