Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 24374
Firma: Sikosek Gastronomie und Event GmbH
Sitz: Leutesdorf
Veränderungen
HRB 24374: Sikosek Gastronomie und Event GmbH, Leutesdorf, Hauptstraße 8, 56599 ...
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HRB 24374: Sikosek Gastronomie und Event GmbH, Leutesdorf, Hauptstraße 8, 56599 ...
Veränderungen
HRB 24374: Sikosek Gastronomie und Event GmbH, Hachenburg, Alter Markt 3, 57627 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2014 20:05:00
HRB 24374:Sikosek Gastronomie und Event GmbH, Hachenburg, Alter Markt 3, 57627 Hachenburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2014. Geschäftsanschrift: Alter Markt 3, 57627 Hachenburg. Gegenstand: ist der Betrieb einer Hotelgaststätte inklusive Catering sowie Organisation und Durchführung von Festlichkeiten und sonstigen Veranstaltunge. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sikosek, Johannes, Hachenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Johannes Sikosek, Hachenburg als Inhaber unter der Firma Joop Sikosek Hotel Brauereiausschank Zur Krone e.K. mit Sitz in Hachenburg (Amtsgerichts Montabaur HRA 21618) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.11.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2014. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sikosek, Johannes aus Hachenburg