Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 24322
Firma: Pflegedienst Weingarten GmbH
Sitz: Rennerod
Adresse: Hauptstraße 33, 56477 Rennerod
Veränderungen
HRB 24322: Pflegedienst Weingarten GmbH, Rennerod, Hauptstraße 33, 56477 Rennero...
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HRB 24322: Pflegedienst Weingarten GmbH, Rennerod, Mittelgasse 1, 56477 Rennerod...
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HRB 24322: Pflegedienst Weingarten GmbH, Rennerod, Mittelgasse 1, 56477 Rennerod...
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HRB 24322: Pflegedienst Weingarten GmbH, Rennerod, Mittelgasse 1, 56477 Rennerod...
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HRB 24322: Pflegedienst Weingarten GmbH, Rennerod, Mittelgasse 1, 56477 Rennerod...
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HRB 24322: Pflegedienst Weingarten GmbH, Rennerod, Mittelgasse 1, 56477 Rennerod...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.11.2014 20:05:00
HRB 24322:Pflegedienst Weingarten GmbH, Rennerod, Mittelgasse 1, 56477 Rennerod.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2014. Geschäftsanschrift: Mittelgasse 1, 56477 Rennerod. Gegenstand: der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes sowie außerklinische Intensivpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weingarten, Antje, Rennerod, *XX.XX.XXXX; Weingarten, Dieter, Rennerod, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Frau Antje Weingarten, Rennerod, * 27.06.1956 als Inhaberin unter der Firma "Pflegedienst Weingarten e.Kfr." mit Niederlassung Rennerod betriebenen Einzelunternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.11.2014. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Weingarten, Antje aus Rennerod,
Weingarten, Dieter aus Rennerod