Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 24277
Firma: WIRTGEN GROUP GmbH
Sitz: Windhagen
Veränderungen
HRB 24277: WIRTGEN INVEST GmbH, Neustadt (Wied), Im Nassen 7-9, 53578 Windhagen....
Veränderungen
HRB 24277: WIRTGEN INVEST GmbH, Windhagen, Im Nassen 7-9, 53578 Windhagen. Die G...
Veränderungen
HRB 24277: WIRTGEN GROUP GmbH, Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 2, 53578 Windh...
Veränderungen
HRB 24277:WIRTGEN GROUP GmbH, Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 2, 53578 Windha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.10.2014 20:05:00
HRB 24277:WIRTGEN GROUP GmbH, Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 2, 53578 Windhagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2014. Geschäftsanschrift: Reinhard-Wirtgen-Straße 2, 53578 Windhagen. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Wirtgen, Jürgen, Neustadt/Wied, *XX.XX.XXXX; Wirtgen, Stefan, Vettelschoß, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wirtgen Group GmbH & Co. KG, Windhagen (AG Montabaur HRA 11108) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wirtgen, Jürgen aus Neustadt/Wied,
Wirtgen, Stefan aus Vettelschoß