Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 24145
Firma: DURAL International GmbH
Sitz: Ruppach-Goldhausen
Veränderungen
HRB 24145: DURAL International GmbH, Ruppach-Goldhausen, Südring 11, 56412 Ruppa...
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HRB 24145:DURAL International GmbH, Ruppach-Goldhausen, Südring 11, 56412 Ruppac...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2014 20:05:00
HRB 24145:DURAL International GmbH, Ruppach-Goldhausen, Südring 11, 56412 Ruppach-Goldhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2014. Geschäftsanschrift: Südring 11, 56412 Ruppach-Goldhausen. Gegenstand: ist die Verwaltung des eigenen Vermögens und das Erwerben, Veräußern, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung entgeltlicher Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eulen, Günter, Montabaur, *XX.XX.XXXX; Vogt, Roman, Aarbergen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DURAL International GmbH & Co. KG mit Sitz in Ruppach-Goldhausen (Amtsgericht Montabaur, HRA 3970) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.05.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eulen, Günter aus Montabaur,
Vogt, Roman aus Aarbergen