Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 23871
Firma: Licharz GmbH
Sitz: Buchholz
Veränderungen
HRB 23871: Licharz GmbH, Buchholz, Industriepark Nord 13, 53567 Buchholz. Die Ge...
Veränderungen
HRB 23871: Licharz GmbH, Buchholz, Industriepark Nord 13, 53567 Buchholz. Bestel...
Veränderungen
HRB 23871:Licharz GmbH, Buchholz, Industriepark 13, 53567 Buchholz.Änderung der ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.02.2014 12:00:00
Licharz GmbH (neu), Buchholz, Industriepark 13, 53567 Buchholz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2013. Geschäftsanschrift: Industriepark 13, 53567 Buchholz. Gegenstand: Die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von technischen Kunststoffen und die Beratung über deren Anwendung sowie die Entwicklung und Herstellung von Anlagen und Vorrichtungen für die Bearbeitung von technischen Kunststoffen und deren Vertrieb. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Licharz, Alfred Wilhelm sen., Sankt Augustin-Birlinghoven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Licharz GmbH & Co. Vermögensverwaltungs KG, Buchholz (AG Montabaur HRA 20600) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Licharz, Alfred Wilhelm sen. aus Sankt Augustin-Birlinghoven