Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 23858
Firma: AutoPartner24 GmbH
Sitz: Gappenach
Adresse: Naunheimer Str. 10, 56294 Gappenach
Löschungen
HRB 23858: AutoPartner24 GmbH, Gappenach, Naunheimer Str. 10, 56294 Gappenach. D...
Veränderungen
HRB 23858:AutoPartner24 GmbH, Polch, Vormaystr. 47, 56751 Polch.Die Gesellschaft...
Veränderungen
HRB 23858:AutoPartner24 GmbH, Polch, Vormaystr. 47, 56751 Polch.Ist nur ein Liqu...
Berichtigungen
HRB 23858:AutoPartner24 GmbH, Polch, Vormaystr. 45, 56751 Polch.Berichtigung der...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.01.2014 22:00:00
AutoPartner24 GmbH, Polch, Vormaystr. 45, 56751 Polch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2013. Geschäftsanschrift: Vormaystr. 45, 56751 Polch. Gegenstand des Unternehmens ist der Autohandel. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: de Kiff, Heike, Polch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Heike de Kiff, Polch, *XX.XX.XXXX, als Inhaberin unter der Firma "AutoPartner24 e. K." mit Niederlassung in Polch (Amtsgericht Koblenz, HRA 21221) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.07.2013. Die Ausgliederung ist am heutigen Tage im Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: de Kiff, Heike aus Polch,
Heike Kiff Polch aus