Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 23796
Firma: SCANIA Real Estate Deutschland GmbH
Sitz: Koblenz
Adresse: August-Horch-Straße 10, 56070 Koblenz
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HRB 23796: SCANIA Real Estate Deutschland GmbH, Koblenz, August-Horch-Straße 10,...
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Neueintragungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.11.2013 12:00:00
SCANIA Real Estate Deutschland GmbH, Koblenz, August-Horch-Straße 10, 56070 Koblenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: August-Horch-Straße 10, 56070 Koblenz. Gegenstand des Unternehmens ist die Bewirtschaftung, die Verwaltung, die Vermietung und die Verwertung von Grundbesitz. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andark, Jan Erik, Södertälje/Schweden, *XX.XX.XXXX; Lindeberg, Tommy Per-Ola, Spänga/Schweden, *XX.XX.XXXX; Novotny, Petr, Bonn, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Vlaskamp, Alexander Albertus Gerhardus, Bonn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Grundbesitz) der SCANIA Vertrieb und Service GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln HRB 59787) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 11.07.2013 mit Änderung vom 24.10.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 11.07.2013 und vom 24.10.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Andark, Jan Erik aus Södertälje/Schweden,
Dipl.-Ing. Vlaskamp, Alexander Albertus Gerhardus aus Bonn,
Lindeberg, Tommy Per-Ola aus Spänga/Schweden,
Novotny, Petr aus Bonn