Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 23720
Firma: P+ Ihr Pflegeservice Koblenz GmbH
Sitz: Koblenz
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HRB 23720: P+ Ihr Pflegeservice Koblenz GmbH, Koblenz, Firmungstr. 5, 56068 Kobl...
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HRB 23720:P+ Ihr Pflegeservice Koblenz GmbH, Koblenz, Schlachthofstr. 68, 56073 ...
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HRB 23720:P+ Ihr Pflegeservice Koblenz GmbH, Koblenz, Schlachthofstr. 68, 56073 ...
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P+ Ihr Pflegeservice Koblenz GmbH, Koblenz, Schlachthofstr. 68, 56073 Koblenz. D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2013 12:00:00
P+ Ihr Pflegeservice Koblenz GmbH, Koblenz, Schlachthofstr. 68, 56073 Koblenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2013. Geschäftsanschrift: Schlachthofstr. 68, 56073 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen bei kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zaytsev, Yevgen Aleksandrovic, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb "Koblenz") der P+ Ihr Pflegeservice Hamburg GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 23142) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.06.2013 mit Änderungen vom 14.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2013 und 14.08.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.