Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 23698
Firma: Paul Parey Zeitschriftenverlag GmbH
Sitz: Singhofen
Veränderungen
HRB 23698: Paul Parey Zeitschriftenverlag GmbH, Singhofen, Erich-Kästner-Straße ...
Veränderungen
HRB 23698:Paul Parey Zeitschriftenverlag GmbH, Singhofen, Erich-Kästner-Straße 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2013 22:00:00
Paul Parey Zeitschriftenverlag GmbH, Singhofen, Erich-Kästner-Straße 2, 56379 Singhofen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2013. Geschäftsanschrift: Erich-Kästner-Straße 2, 56379 Singhofen. Gegenstand: Die Herausgabe, der Verlag, der Vertrieb und der Verkauf von Buch-, Zeitungs-, Zeitschriftenerzeugnissen und anderen Erzeugnissen sowie der Werbung und Betreuung von Abonnenten und Verteilern einschließlich der dazugehörigen Verwaltung. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Twer, Walterpeter, Verleger, Bremberg, *XX.XX.XXXX; Twer, Thorn, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pilger, Christopher, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Paul Parey Zeitschriftenverlag GmbH & Co. KG, Singhofen (Amtsgericht Montabaur HRA 3166) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pilger, Christopher aus Dreieich,
Twer, Thorn aus Wiesbaden,
Twer, Walterpeter, Verleger aus Bremberg