Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 23618
Firma: Sporthaus Krumholz Outdoor&Trekking Mülheim-Kärlich GmbH
Sitz: Mülheim-Kärlich
Adresse: Industriestraße 11-13, 56218 Mülheim-Kärlich
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HRB 23618: Sporthaus Krumholz Outdoor&Trekking Mülheim-Kärlich GmbH, Mülheim-Kär...
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Sporthaus Krumholz Outdoor&Trekking Mülheim-Kärlich GmbH, Mülheim-Kärlich, Indus...
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Sporthaus Krumholz Outdoor&Trekking Mülheim-Kärlich GmbH, Mülheim-Kärlich, Indus...
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Sporthaus Krumholz Outdoor&Trekking Mülheim-Kärlich GmbH, Mülheim-Kärlich, Indus...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.06.2013 12:00:00
Sporthaus Krumholz Outdoor&Trekking Mülheim-Kärlich GmbH, Mülheim-Kärlich, Industriestraße 11-13, 56218 Mülheim-Kärlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2013. Geschäftsanschrift: Industriestraße 11-13, 56218 Mülheim-Kärlich. Gegenstand: Einzelhandel mit Sport-, Freizeit-, Camping- und Outdoorartikeln aller Art sowie die Organisation und Vermittlung von Reisen und Freizeitunternehmungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krumholz, Paul, Mayen, *XX.XX.XXXX; Krumholz, Oliver, Melsbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Sporthaus Krumholz Neuwied GmbH mit Sitz in Neuwied (AG Montabaur, HRB 10642) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.05.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krumholz, Oliver aus Melsbach,
Krumholz, Paul aus Mayen