Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 23609
Firma: St. Marien GmbH
Sitz: Cochem
Adresse: Avallonstraße 32, 56812 Cochem
Veränderungen
HRB 23609: St. Marien GmbH, Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem. Nicht mehr G...
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HRB 23609: St. Marien GmbH, Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem. Bestellt als...
Veränderungen
HRB 23609:St. Marien GmbH, Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem.Nicht mehr Ges...
Berichtigungen
St. Marien GmbH, Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem. Wegen Berichtgung des f...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.06.2013 12:00:00
St. Marien GmbH, Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der St. Marien e.V., Cochem (VR 1628) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.01.2013 nebst Änderung vom 25.03.2013. Geschäftsanschrift: Avallonstraße 32, 56812 Cochem. Betrieb von Einrichtungen oder die aktive bzw. ideelle Förderung der Altenhilfe, Erziehung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böttcher, Erhard, Berlin, *XX.XX.XXXX; Quaschner, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Böttcher, Erhard aus Berlin,
Quaschner, Peter aus Köln