Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 2327
Firma: Köhl Maschinenbau GmbH
Sitz: Trier
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HRB 2327: Köhl Maschinen-Betriebs GmbH, Trier, Niederkircher Straße 1, 54294 Tri...
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HRB 2327:Köhl Maschinenbau GmbH, Trier, Diedenhofener Straße 6-8, 54294 Trier.Di...
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Köhl Maschinenbau GmbH, Trier, Diedenhofener Straße 6-8, 54294 Trier.Die Gesells...
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Köhl Maschinenbau GmbH, Trier, Diedenhofener Straße 6-8, 54294 Trier.Geschäftsan...
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Köhl Maschinenbau GmbH, Trier (Diedenhofener Straße 6, 54294 Trier). Die Gesells...
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Veröffentlichung vom 21.10.2005 11:41:00
KGV Grundstücks-Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Trier (Diedenhofener Straße 6, 54294 Trier). Neue Firma: Köhl Maschinenbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Maschinen jeglicher Art. Daneben kann die Gesellschaft auch tätig werden zur Errichtung von Gebäuden aller Art für eigene und fremde Rechnungen sowie bebaute, unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, verwalten und veräußern. 350.000,00 EUR. Bestellt als weiterer Geschäftsführer: Breuer, Walter, Konz, *XX.XX.XXXX; Hartmann, Dirk, Konz, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2005 mit der Köhl Maschinenbau GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich, HRB 3495) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat gleichzeitig eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mitihr insbesondere die Änderung des § 1 (Firma), des § 2 (Unternehmensgegenstand) und des § 4 (Stammkapital) beschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.