Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 23008
Firma: KM 596 GmbH
Sitz: Vallendar
Veränderungen
HRB 23008: KM 596 GmbH, Vallendar, Braugasse 5a, 56179 Vallendar. Neues Stammkap...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.06.2020 20:05:00
HRB 23008: KM 596 GmbH, Vallendar, Braugasse 5a, 56179 Vallendar. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der VIETOR SOLUTIONS LIMITED mit der KM 596 GmbH eingereicht worden.An der Verschmelzung sind die VIETOR SOLUTIONS LIMITED, Private Company Limited by Shares, dem Recht von England und Wales unterliegend mit Sitz in Birmingham, West Midlands B18 6EW, Großbritannien, als übertragende Gesellschaft und die KM 596 GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Vallendar als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Companies House in Cardiff unter der Firmennummer 05433788. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 23008. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen KM 596 GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten KM 596 GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der KM 596 GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der KM 596 GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der KM 596 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Braugasse 5a, 56179 Vallendar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachungder Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der KM 596 GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Veränderungen
HRB 23008:KM 596 UG (haftungsbeschränkt), Vallendar, Braugasse 5 a, 56179 Vallen...
Neueintragungen
KM 596 UG (haftungsbeschränkt), Vallendar, Braugasse 5 a, 56179 Vallendar. Gesel...