Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 22889
Firma: LoQu Optikhaus-Konzept GmbH
Sitz: Bad Kreuznach
Veränderungen
HRB 22889: LoQu Optikhaus-Konzept GmbH, Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 26...
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HRB 22889: LoQu Optikhaus-Konzept GmbH, Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 26...
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HRB 22889: OPTIKHAUS GRAVIUS GmbH, Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 26, 555...
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HRB 22889: OPTIKHAUS GRAVIUS GmbH, Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 164, 55543 B...
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HRB 22889: OPTIKHAUS GRAVIUS GmbH, Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 164, 55543 B...
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HRB 22889: OPTIKHAUS GRAVIUS GmbH, Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 164, 55543 B...
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HRB 22889: OPTIKHAUS GRAVIUS GmbH, Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 164, 55543 B...
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HRB 22889: OPTIKHAUS GRAVIUS GmbH, Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 164, 55543 B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.12.2018 20:08:00
HRB 22889: OPTIKHAUS GRAVIUS GmbH, Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 164, 55543 Bad Kreuznach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2018 mit Änderung vom 10.12.2018. Geschäftsanschrift: Mannheimer Straße 164, 55543 Bad Kreuznach. Gegenstand: Der Einzelhandel mit Gegenständen der Optik, insbesondere Sehhilfen und deren Bearbeitung. Stammkapital: 198.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Rolf, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX; Weißmann, Ruth Anna, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schneider, Jan, Mainz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OPTIKHAUS GRAVIUS AG, Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4302) nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21.11.2018 und 10.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schneider, Jan aus Mainz,
Schneider, Rolf aus Bad Kreuznach,
Weißmann, Ruth Anna aus Bad Kreuznach