Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 22849
Firma: ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA
Sitz: Mayen
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 22849: ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA, Mayen, Nikolaus-Otto-Straße ...
Veränderungen
HRB 22849: ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA, Mayen, Nikolaus-Otto-Straße ...
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HRB 22849: ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA, Mayen, Nikolaus-Otto-Straße ...
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ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA, Mayen, Nikolaus-Otto-Straße 18, 56727 M...
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ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA, Mayen, Nikolaus-Otto-Straße 18, 56727 M...
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ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA, Mayen, Nikolaus-Otto-Straße 18, 56727 M...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2011 12:00:00
ALTEC Aluminium-Technik GmbH & Co. KGaA, Mayen, Nikolaus-Otto-Straße 18, 56727 Mayen. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 25.08.2011. Geschäftsanschrift: Nikolaus-Otto-Straße 18, 56727 Mayen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ALTEC Beteiligungs GmbH, Mayen (Amtsgericht Koblenz HRB 22571), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ALTEC Aluminium-Technik GmbH, Mayen (Amtsgericht Koblenz HRB 20338) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011. Die persönlich haftende Gesellschafterin ALTEC Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mayen ist gemäß Satzung vom 25.08.2011 ermächtigt, bis zum Ablauf des 24.08.2016 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR durch Ausgabe neuer nennwertloser auf den Namen lautender Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR zu erhöhen. Die Kapitalerhöhungen können gegen bar und /oder Sacheinlagen erfolgen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ALTEC Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mayen ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden (genehmigtes Kapital 2011/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.