Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 22706
Firma: MVZ-Nahe-Hunsrück Dr. Pape GmbH
Sitz: Bad Kreuznach
Veränderungen
HRB 22706: MVZ-Nahe-Hunsrück Dr. Pape GmbH, Bad Kreuznach, Hannah-Arendt-Straße ...
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Veröffentlichung vom 19.10.2018 20:05:00
HRB 22706: Dr. Pape GmbH, Bad Kreuznach, Hannah-Arendt-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung in § 2 ( Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Gesellschafter, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des bereits durch die Verschmelzung auf 40.000,00 EUR erhöhten Stammkapitals um weitere 10.000,00 EUR auf insgesamt 50.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: MVZ-Nahe-Hunsrück Dr. Pape GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines zahnmedizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der stationären Behandlung und der Vorsorge sowie der Rehabilitation und nichtzahnärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen, wie insbesondere der besonderen Versorgung. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 und der Gesellschafterversammlung der Firma Zahnmedizinisches MVZ-Nahe-Hunsrück Dr. med. dent. Pape & Dr. med. dent. Scholz Partnerschaftsgesellschaft vom 11.04.2018 mit Sitz in Bad Kreuznach (Amtsgericht Koblenz PR 20223) als übertragende Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 22706: Dr. Pape GmbH, Bad Kreuznach, Hannah-Arendt-Straße 4, 55543 Bad Kreuz...
Neueintragungen
HRB 22706: Dr. Pape GmbH, Bad Kreuznach, Hannah-Arendt-Straße 4, 55543 Bad Kreuz...